Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) für Freizeiten der FeG Coburg


Stand 01.07.2025

§1 Vertragsabschluss
1.1 Mit dem Absenden der digitalen Anmeldung und dem Erhalt der Teilnahmebestätigung per
E-Mail kommt ein verbindlicher Freizeitvertrag zwischen der FeG Coburg (nachfolgend
„Ausrichter“) und dem Teilnehmenden zustande.
1.2 Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten
zwingend erforderlich.


§2 Zahlungsbedingungen
2.1 Eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Freizeitpreises, mindestens jedoch 15,00 €, ist
innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf das vom Ausrichter angegebene Konto zu
überweisen.
2.2 Die Anzahlung wird vollständig auf den Gesamtbetrag angerechnet. Erfolgt die Zahlung
nicht fristgerecht, ist der Ausrichter nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
2.3 Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Beginn der Freizeit fällig.


§3 Leistungen
3.1 Die Leistungen ergeben sich aus der jeweils veröffentlichten Ausschreibung sowie aus der
Anmeldebestätigung.


§4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Geringfügige Änderungen einzelner Leistungen nach Vertragsschluss sind zulässig, sofern
sie den Gesamtzuschnitt der Freizeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
4.2 Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der
Freizeit mehr als vier Monate liegen und sich die kalkulierten Kosten nachweislich erhöhen.


§5 Rücktritt durch den Teilnehmer
5.1 Ein Rücktritt ist jederzeit schriftlich (per Post oder E-Mail) möglich. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Ausrichter.
5.2 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht.
5.3 In allen anderen Fällen fallen folgende pauschale Rücktrittskosten an:
● Bis 30 Tage vor Freizeitbeginn: 10 % des Gesamtbetrags oder Anzahlung
● Ab dem 29. Tag vor Freizeitbeginn: 50 % des Gesamtbetrags
● Ab dem 14. Tag: 80 % des Gesamtbetrags
● Bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtbetrags
Als Gesamtbetrag wird der reguläre Preis oder der zuvor schriftlich vereinbarte Preis
berechnet.
5.4 Zusätzlich behält sich der Ausrichter vor, nicht stornierbare Kosten, die gegenüber
Leistungsträgern entstanden sind, weiterzuberechnen.
5.5 Eine kostenfreie Stornierung ist möglich, wenn eine geeignete Ersatzperson den Platz
vollständig übernimmt und keine weiteren Kosten entstehen. In diesem Fall entsteht mit der
Ersatzperson ein neuer Vertrag gemäß §1.


§6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1 Nimmt der Teilnehmende einzelne Leistungen aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit,
vorzeitige Abreise) nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.


§7 Rücktritt und Kündigung durch den Ausrichter
7.1 Der Ausrichter kann bei Nichterreichen der in der Ausschreibung angegebenen
Mindestteilnehmerzahl bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Freizeit vom Vertrag
zurücktreten.
7.2 Der Ausrichter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmende trotz
Abmahnung erheblich gegen Regeln oder Weisungen der Freizeitleitung verstößt oder die
Durchführung der Freizeit nachhaltig stört.
7.3 Bei Minderjährigen erfolgt die Rückreise nach Benachrichtigung der
Erziehungsberechtigten auf deren Kosten, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des
Teilnahmebeitrags besteht.


§8 Abbruch aus Sicherheits- oder Organisationsgründen
8.1 Der Ausrichter kann die Freizeit abbrechen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn
unvorhersehbare äußere Umstände wie extreme Wetterbedingungen (z. B. anhaltender
Dauerregen, Platzregen oder Sturm), behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen oder
vergleichbare Ereignisse die Durchführung erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen.
8.2 In diesem Fall hat der Ausrichter Anspruch auf Erstattung bereits erbrachter Leistungen
oder entstandener Kosten. Eine Rückzahlung der Reisekosten erfolgt nicht.
8.3 Die Erziehungsberechtigten minderjähriger Teilnehmender verpflichten sich, während der
Freizeit über die angegebene Notfallnummer erreichbar zu sein, um gegebenenfalls eine
Evakuierung sicherzustellen.


§9 Versicherungen
9.1 Im Teilnahmebeitrag ist eine Haftpflicht- und Unfallversicherung enthalten.


§10 Haftung
10.1 Für eigene, selbst verschuldete Schäden, Unfälle, Verluste oder sonstige Schadensfälle
übernimmt der Ausrichter keine Haftung (z.B. verlorene Taschenlampe).
10.2 Minderjährige unterliegen während der Freizeit der Aufsichtspflicht der Freizeitleitung und
haben deren Weisungen Folge zu leisten.
10.3 Die Haftung des Ausrichters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf das
Dreifache des Freizeitpreises beschränkt, sofern der Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig verursacht wurde.
10.4 Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die durch beauftragte Leistungsträger
verursacht werden.


§11 Datenschutz
11.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden
Datenschutzgesetze.
11.2 Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website der FeG Coburg zu
entnehmen.


§12 Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die
Aufhebung dieser Textformklausel.
12.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Coburg.
12.4 Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte die
Kenntnis und Anerkennung dieser AGB.

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Freie evangelische Gemeinde Coburg
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